
| Was ist ISPM15 / NIMF15?
Der "International Standard for Phytosanitary Measures" (ISPM15, in spanisch-sprachigen Ländern NIMF15) ist ein von der International Plant Protection Convention (IPPC) entwickeltes Regelwerk an Einfuhrbestimmungen für Holzpackmittel und Holzpaletten. Der ISPM15/NIMF15 hat keine unmittelbare Geltung in den einzelnen Ländern. Aber immer mehr Staaten setzen diese Regeln in nationale Vorschriften um. China, Kanada, USA, Mexiko, Chile und Indien haben die Richtlinie bereits in nationale Bestimmungen umgesetzt. Weitere Länder werden folgen. Die Richtlinie dient dem Schutz der heimischen Pflanzenwelt vor fremden Schadinsekten. In gewöhnlichen Holzkisten und Holzpaletten hat man schon häufig Käfer und Larven aus anderen Ländern gefunden. In einer neuen Umgebung können sie sich ohne natürliche Fressfeinde schnell zur Landplage entwickeln. Deshalb dürfen Ladungsträger aus Massivholz gemäß ISPM15/NIMF15 erst nach aufwändiger Begasung mit dem Insektizid Methylbromid oder Hitzebehandlung die Landesgrenzen eines ISPM15/NIMF15-Landes überschreiten. Steht also eine Sendung auf einem nicht-ISPM15/NIMF15-konformen Ladungsträger am Zoll eines ISPM15/NIMF15-Landes, droht dem Exporteur eine teure Nachbehandlung vor Ort – im Extremfall könnte der Zoll der Sendung sogar die Einreise generell verweigern. Warum brauchen INKA-Paletten keine ISPM15/NIMF15-Behandlung? INKA-Paletten gelten daher als "processed wood" im Sinne der ISPM15/NIMF15 und fallen somit nicht unter die Bestimmungen des Regelwerkes für Massivholz (engl. „non manufactured wood“). Die bei Vollholzpaletten geforderte Hitzebehandlung oder Begasung mit dem Insektizid Methylbromid sowie eine IPPC-Markierung sind für INKA-Paletten nicht notwendig! Ihr Vorteil: Problemloser Export in alle Länder weltweit!
Kostenlose Herstellerbescheinigungen und Exportdokumente für die USA, Kanada, Mexiko, Chile und andere Länder finden Sie Weitere Informationen zum Thema "Einfuhrbestimmungen für Holzverpackungen" finden Sie hier:
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